Betriebs- und Stallordnung

Wo viele Menschen zusammenkommen sind ein paar einfache Regeln unvermeidlich. Das Ziel unserer Betriebs- und Stallordnung ist es jedoch nicht, Einschränkungen in der individuellen Entfaltung vorzunehmen. Vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit und Sicherheit von Mensch und Pferd in unserem Reitstall zu sichern.

Unsere Betriebs- und Stallordnung gilt für alle Einsteller/Pferdebesitzer und Reitbeteiligung sowie Familienangehörige und Besucher und ist bindend.

 

Allgemein:

 

  • Jeder hat die Pflicht mit persönlichem Einsatz seinen Teil zu einem guten Stallklima beizutragen. Toleranz, Eigenverantwortung, Rücksichtnahme und die Bereitschaft miteinander zu reden, bilden die Grundlage. Jeder hat sich so zu verhalten, dass sich niemand persönlich beleidigt fühlen darf, was im speziellen heißt, dass keine Schimpfwörter, welche die guten Sitten verletzen, fallen sollten. Missverständnisse, Differenzen oder Kritik sind sachlich und mit demjenigen, den es betrifft, persönlich zu klären.
  • Personen, die nachweislich ihre Differenzen öffentlich, z.B. Internet, ausfechten, und zwar derart, dass hiermit der Ruf des Betriebes geschädigt wird, müssen die Anlage umgehend verlassen, ggf. Rechtliche Schritte hält sich der Stallbetreiber vor.
  • Zur Anlage des Betriebes gehören: Gesamter Paddock Trail, Weiden, Reitplatz, Putzplätze, Waschplatz, Reiterstübchen, Sattelkammer, Sanitärbereich, Solarium, Parkplatz, Kleiner Trailplatz im Obstgarten, Fahrsilos, Futterkammer, Werkstattbereich.
  • Zur Anlage gehören nicht: Wohnhaus, Innenhof
  • Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Kraftfutter vom Stallbetreiber, Heu und Heulage des Betriebes obliegen nicht der Selbstbedienung. Zusätzliches füttern von Heu / Heulage ist mit dem Stallbetreiber vorher abzusprechen. Miscanthus Einstreu der Laufboxen ist im angemessenen Rahmen zu halten.
  • Das Füttern der Pferde (Leckerli`s,etc.) innerhalb des Paddock Trail ist streng verboten! Die Pferde werden 1x pro Tag durch den Stallbetreiber oder der durch den Stallbetreiber beauftragten Person mit Kraftfutter im Paddock Trail gefüttert.
  • Zusätzliche Fütterung der Pferde in den Separees  bzw. auf dem Putzplatz ist gestattet. Bitte für das Zusätzliche Füttern das hintere Separee benutzen. Ausschließlich das Zusätzliche füttern von Heu / Heulage ist im Separee verboten!
  • Das Füttern von trockenem Heu ist auf der gesamten Anlage verboten.
  • Die beiden Separees/Schleusen sind keine Putzplätze und nach verlassen sofort wieder zu schließen.
  • Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.
  • Die Benutzung der Anlage steht jedem dem Stall zugehörigen Reiter frei, jedoch haftet er für jegliche Schäden, die er oder das von ihm trainierte Pferd verursacht. Schäden sind sofort zu melden. Jeder Benutzer stellt die Sachen ordnungsgemäß und sauber dahin zurück, woher er sie geholt hat. Das benutzen der Weiden als Ausweichfläch zum Trainieren der Pferde ist mit Einhaltung der Ruhephasen der Weiden erlaubt und mit dem Stallbetreiber vorher abzusprechen.
  • Eltern haften auf dem ganzen Gelände für Ihre Kinder. Das Laufen und Rennen sowie Inlinerfahren etc. ist in der Nähe von Pferden untersagt, ebenso lautes und hektisches Spielen. Es ist für alle Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verboten, ohne Aufsichtsperson mit mindestens 18 Jahren den Paddock Trail zu betreten. Jede Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass die Stallordnung eingehalten wird.
  • In allen Stallgebäuden außer dem Reiterstübchen ist das Rauchen sowie der Umgang mit offener Flamme strikt untersagt.
  • Unbefugten ist das Betreten der Anlage nicht gestattet.
  • Licht nur so lange brennen lassen, wie es benötigt wird.
  • Der Letzte, der abends den Stall verlässt, hat die Türen zu schließen, Radio aus zu machen und das Licht zu löschen, sowie die Einschaltung des Stromzauns vorzunehmen. Alle Stromverbindungen des Paddock Trail sind geschlossen zu halten, da ansonsten die Stromverbindung unterbrochen wird und die Sicherheit der Pferde somit nicht mehr gewährleistet ist.
  • Alle Weiden sind witterungs- und wachstumsbedingt einige Monate im Jahr gesperrt. Benutzung als Ausweichfläche zum arbeiten mit den Pferden nur nach vorheriger Absprache mit dem Stallbetreiber erlaubt.
  • Das Abäppeln des Paddock Trail sowie der Weiden ist jeweils durch den Pferdebesitzer bzw. von ihm benannte Personen zu erledigen, hierfür gibt es einen Abäppelplan der einzuhalten gilt. Das Abäppeln ist erst ab 13:00 Uhr erlaubt.
  • Fremde Sättel, Schränke, Futtermittel etc. sind für jeden grundsätzlich Tabu.
  • Das Füttern fremder Pferde ist streng verboten. Nur mit Erlaubnis der jeweiligen Besitzer kann dies gestattet werden.
  • Hunde dürfen auf der Anlage frei laufen, müssen aber unter ständiger Beaufsichtigung sein. Die Hunde müssen allen Menschen und Tieren gegenüber friedlich gesinnt sein und jeder Hundehalter, der seinen Hund mitbringt, muss eine entsprechende Versicherung haben. Die gesamte Anlage darf nicht als Hundekotplatz dienen, versehentliche „Häufchen“ sind von den Hundebesitzern unmittelbar zu entfernen. Sollten sich Hunde nicht verstehen, so müssen sich die Besitzer darüber einigen, dass einer der Hunde weggesperrt werden muss. Die zum Betrieb gehörigen Hunde haben grundsätzlich Vorrang. Alle Hundebesitzer haben darauf zu achten, dass ihre Hunde nicht im umliegenden Gelände wildern oder Spaziergänger belästigen. Nur wenn diese Punkte eingehalten werden, können wir es weiterhin gestatten, dass die Hunde sich unangeleint auf der Anlage aufhalten dürfen.
  • Beim Parken auf dem Hof bitte darauf achten dass man keinen anderen behindert. Die landwirtschaftlichen Gerätschaften dürfen nicht zugeparkt werden. Auf der Hofzufahrt und dem Hof gilt Schritttempo.
  • Die Anlage ist zum Teil Videoüberwacht! Bilder oder Videos, die vom Einsteller, seinem Pferd oder Reitbeteiligungen durch den Betrieb erstellt werden oder dem Betrieb zur Verfügung gestellt werden, dürfen auf der Internetseite https://www.hinterschoeberltrail.de sowie auf der Facebook Seite vom Hof veröffentlicht werden. Der Einsteller oder die Reitbeteiligung hat das Recht das Entfernen oder das Anonymisieren dieser Bilder in der oben genannten Internetpräsenz vom Betrieb zu verlangen. Dieser Wunsch ist schriftlich zu äußern. Danach ist der Betrieb innerhalb von 14 Tagen verpflichtet dem Wunsch nachzukommen.

 

Ordnung

 

  • Die Putzplätze sind grundsätzlich nach dem Reiten zu fegen.
  • Der Putzplatz sowie die zum Hof gehörigen Gebäude sind keine Lagerplätze. Jedem Pferdebesitzer wird ein Lager Ort für sein Eigentum zugewiesen.
  • Benutzte Arbeitsgeräte müssen gereinigt und wieder ordnungsgemäß zurückgelegt werden.
  • Eigens gekaufte Mistgabeln etc. sind im eigenen Fach in der Sattelkammer aufzubewahren. Wenn sie an den allgemeinen Besen- und Gabelhalterungen hängen, darf sie jeder benutzen.
  • Jeder ist für die Entsorgung des Mülls, den er selbst verursacht hat, verantwortlich. D.h. alle nehmen leere Verpackungen, Medikamentenreste, kaputtes, nicht mehr benötigtes Reitzubehör etc. mit nach Hause und entsorgen es dort. Organischer Müll darf auf den Mist entsorgt werden. Ein zwischenlagern des Mülls im Stall ist nicht erwünscht. 
  • Zigarettenkippen gehören in die Aschenbecher und von dort in den Abfalleimer, nicht auf den Boden.
  • Einrichtung und Geschirr im Reiterstübchen kann benutzt werden, bitte nach Gebrauch in die Geschirrspülmaschine stellen.
  • Pferdedecken zum trocknen sind an den Deckenhalter im Innenputzplatz zu hängen. Das Lagern der Pferdedecken am Putzplatz ist verboten. Decken die täglich zum Ein- und Ausdecken der Pferde benötigt werden sind im Aufenthaltsbereich des unteren Laufstalls an dem dort vorgesehenen Halter aufzuhängen.

 

Reiten

 

  • Auf dem Reitplatz des Betriebes gelten die allgemein üblichen FN-Bahnregeln. Jeder Nutzer hat sich über diese eingehend zu informieren. Longieren auf dem Reitplatz ist nur zulässig, wenn die anwesenden Reiter einverstanden sind. Pferdeäpfel sind vor, nach und während der Arbeit mit dem Pferd vom Reitplatz und auf allen zur Anlage gehörigen Wegen zu entfernen.
  • Reiten – auch im Rahmen von Unterricht – erfolgt stets auf eigene Gefahr!
  • Für Reiter/-innen, unter 18 Jahren ist ein bruchsicherer und splitterfester Reithelm mit Kinnriemen vorgeschrieben. Auch alle anderen Reiter/innen weist der Stallbetreiber hiermit auf die Zweckmäßigkeit eines solchen Kopfschutzes hin.
  • Vor dem Betreten sowie vor dem Verlassen der Longierhalle (Roundpen) sind die Pferdehufe mit dem Vorgesehenen Hufkratzer auszukratzen.
  • Ein Frei Laufenlassen der Pferde in der Longierhalle (Roundpen) ist verboten. Kontrollierte Freiarbeit mit den Pferden bleibt erlaubt. Die Benutzung der Hindernisse steht jedem Reiter frei, jedoch haftet er für jegliche Schäden, die er oder das von ihm trainierte Pferd verursacht. Schäden sind sofort zu melden. Jeder Benutzer stellt die Sachen ordnungsgemäß und sauber dahin zurück, woher er sie geholt hat. Nach Verlassen der Longierhalle (Roundpen) sind sämtliche Löcher vom Benutzer wieder zu schließen hierfür wird ein Rechnen bereitgestellt.
  • Das Laufenlassen der Pferde auf dem Reitplatz ist erlaubt. Nach vorheriger Absprache mit dem Stallbetreiber darf auch eine Weide zum Laufenlassen genutzt werden.
  • Da uns ein freundlicher Umgang mit der Nachbarschaft wichtig ist sind die verlorenen Pferdeäpfel auf Gemeinden- und Hauptstraßen sowie in unmittelbarer Nähe von Häusern zu entfernen. Die kleine Spazierrunde durch Aichet ist komplett abzumisten!

 

Pensionspferde:

 

  • Für eingestellte Pensionspferde sind vom Besitzer angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherungen abzuschließen.
  • Das Verletzungsrisiko durch andere Pferde liegt beim Pferdebesitzer.
  • Wir behalten uns vor, frei entscheiden zu können, ob ein Pferd in die Herde passt oder nicht.
  • Alle Pferde sind unbeschlagen.
  • Das Ein- und Ausdecken des Pferdes hat durch den Besitzer und von ihm benannte Personen zu erfolgen. Sollte eine Decke im Paddock Trail oder auf dem Putzplatz zerstört werden, haftet der Tierhalter selbst. Der Deckenservice vom Stallbetreiber wird morgens und abends durchgeführt. Das wechseln der Decke unter dem laufenden Tag obliegt dem Pferdebesitzer.
  • Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb berechtigt, nach Anhören von mindestens zwei Tierärzten alle zum Schutz der Pferde erforderlich Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anordnungen, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung dieser Pferde verlangen.
  • Änderungen die das Tier (Tierarztwechsel, Futterumstellung, Krankheit, etc) oder den Besitzer (Umzug, Telefonnummer, o.ä) betreffen, sind unverzüglich weiterzuleiten, damit wir diese zur Informationsentnahme in Notfällen zur Verfügung haben.

 

Diese Betriebs- und Stallordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden.

 

Bei wiederholter Missachtung der Stallordnung behalten wir uns vor, ein Benutzungs- und Betretungsverbot gegenüber den betreffenden Personen auszusprechen.